
Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen
Berufspädagogische Zusatzqualifikation zur/m PraxisanleiterIn für Pflegeberufe (BFQP)
Kurz gefasst
Als examinierte Pflegefachkraft erhalten Sie im Rahmen der Weiterbildung Kenntnisse der pädagogischen, didaktischen und gesetzlichen Grundlagen der Praxisanleitertätigkeit.
Sie erhalten die Befähigung Auszubildende geplant und zielorientiert in der Praxis auszubilden sowie Anleitungssituationen zu koordinieren und zu gestalten.
Die berufsbegleitende Weiterbildung umfasst ein Schuljahr in Teilzeit. Der Unterricht findet an einem Werktag pro Woche statt.
Die Weiterbildung entspricht den aktuellen Vorgaben des Pflegeberufegesetzes und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe.
Ziele
Die berufsbegleitende Weiterbildung für Pflegefachkräfte führt in einem Jahr zum Abschluss als Praxisanleiter/Praxisanleiterin für Pflegeberufe.
Besonderheiten an der MMS
- Wir erheben kein Schulgeld. Es fallen auch keine Kosten für Material an; eine Prüfungsgebühr wird ebenfalls nicht erhoben.
- Als zugelassener Bildungsträger ist unsere Schule berechtigt, AZAV-Bildungsgutscheine anzunehmen. AZAV-Bildungsgutscheine ermöglichen eine durch die Arbeitsagentur geförderte Weiterbildung. Über ihre Vergabe entscheidet die Arbeitsagentur.
- In den Schulferien findet kein Unterricht statt.
- Im Sinne eines praxisorientierten Unterrichts und als Ausgleich zum anspruchsvollen Berufsalltag stehen bei uns regelmäßig außerunterrichtliche Veranstaltungen auf dem Programm wie zum Beispiele:
Besuche berufsrelevanter Einrichtungen
Vorträge von ExpertInnen
Wie kann’s danach weitergehen?
PraxisanleiterInnen gewinnen einen neuen Blick auf die Praxis des Pflegeberufs und sind in der Lage qualifizierter zu reflektieren und neue Wege zu beschreiten. Dies fördert das berufliche Fortkommen. Die Rolle der Praxisanleitung gewinnt angesichts der neuen Pflegeausbildung zunehmend an Bedeutung. Größere Einrichtungen verfügen über freigestellte PraxisanleiterInnen.
Voraussetzungen
- abgeschlossene Berufsausbildung als AltenpflegerIn, Gesundheits- u. KrankenpflegerIn, Gesundheits- u. KinderkrankenpflegerIn, oder HeilerziehungspflegerIn
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr
