Pflegefachschule der Maria-Merian-Schule Waiblingen

Berufs­fach­schu­le zum Erwerb von Zusatzqualifikationen

Berufs­päd­ago­gi­sche Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on zur/m Praxis­an­lei­te­rIn für Pflegeberufe

Kurz gefasst

Als exami­nier­te Pflege­fach­kraft erhal­ten Sie im Rahmen der Weiter­bil­dung Kennt­nis­se der pädago­gi­schen, didak­ti­schen und gesetz­li­chen Grund­la­gen der Praxisanleitertätigkeit.

Sie erhal­ten die Befähi­gung Auszu­bil­den­de geplant und zielori­en­tiert in der Praxis auszu­bil­den sowie Anlei­tungs­si­tua­tio­nen zu koordi­nie­ren und zu gestalten.

Die berufs­be­glei­ten­de Weiter­bil­dung umfasst ein Schul­jahr in Teilzeit. Der Unter­richt findet an einem Werktag pro Woche statt.

Die Weiter­bil­dung entspricht den aktuel­len Vorga­ben des Pflege­be­ru­fe­ge­set­zes und der Ausbil­dungs- und Prüfungs­ver­ord­nung für Pflegeberufe.

Ziele

Die berufs­be­glei­ten­de Weiter­bil­dung für Pflege­fach­kräf­te führt in einem Jahr zum Abschluss als Praxisanleiter/Praxisanleiterin für Pflegeberufe.

Beson­der­hei­ten an der MMS

Wir erheben kein Schulgeld.

In den Schul­fe­ri­en findet kein Unter­richt statt.

Im Sinne eines praxis­ori­en­tier­ten Unter­richts und als Ausgleich zum anspruchs­vol­len Berufs­all­tag stehen bei uns regel­mä­ßig außer­un­ter­richt­li­che Veran­stal­tun­gen auf dem Programm wie zum Beispiel:

  • Besuche berufs­re­le­van­ter Einrichtungen
  • Vorträ­ge von ExpertInnen

Wie kann’s danach weitergehen?

Praxis­an­lei­te­rIn­nen gewin­nen einen neuen Blick auf die Praxis des Pflege­be­rufs und sind in der Lage quali­fi­zier­ter zu reflek­tie­ren und neue Wege zu beschrei­ten. Dies fördert das beruf­li­che Fortkom­men. Die Rolle der Praxis­an­lei­tung gewinnt angesichts der neuen Pflege­aus­bil­dung zuneh­mend an Bedeu­tung. Größe­re Einrich­tun­gen verfü­gen über freige­stell­te PraxisanleiterInnen.

Zusatzqualifikation Praxisanleitung

Voraus­set­zun­gen

  • abgeschlos­se­ne Berufs­aus­bil­dung als Alten­pfle­ge­rIn, Gesund­heits- u. Kranken­pfle­ge­rIn, Gesund­heits- u. Kinder­kran­ken­pfle­ge­rIn, oder HeilerziehungspflegerIn
  • eine einschlä­gi­ge beruf­li­che Tätig­keit von mindes­tens einem Jahr

Detail­lier­te Informationen

Anmel­dung

Anmel­dung bis April erbeten

Zusatzqualifikation Praxisanleitung