Pflegefachschule der Maria-Merian-Schule Waiblingen

Fachschu­len für Weiter­bil­dung in der Pflege in Teilzeitform

Schwer­punk­te Leitung einer Pflege- und Funkti­ons­ein­heit (2FPLT) und Geron­to­psych­ia­trie (2FPGT)

Kurz gefasst

Als exami­nier­te Pflege­fach­kraft erhal­ten Sie im Rahmen der Weiter­bil­dung die Befähigung

  • in statio­nä­ren und ambulan­ten Einrich­tun­gen (z.B. Pflege­heim, ambulan­ter Dienst, Kranken­haus, Behin­der­ten­hil­fe) eine Pflege- und Funkti­ons­ein­heit selbstän­dig zu leiten (2FPLT)
  • pflege­ri­sche Aufga­ben in der Geron­to­psych­ia­trie bei der statio­nä­ren, teilsta­tio­nä­ren und ambulan­ten Versor­gung psychisch verän­der­ter älterer Menschen zu planen, organi­sie­ren, durch­zu­füh­ren (2FPGT)

Die berufs­be­glei­ten­de Weiter­bil­dung umfasst zwei Schul­jah­re in Teilzeit. Der Unter­richt findet an zwei Werkta­gen pro Woche statt.

Ziele

Die berufs­be­glei­ten­de Weiter­bil­dung für Pflege­fach­kräf­te führt in zwei Jahren zum Abschluss „staat­lich geprüf­te Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit“.

Beson­der­hei­ten an der MMS

  • Als zugelas­se­ner Bildungs­trä­ger ist unsere Schule berech­tigt, AZAV-Bildungs­gut­schei­ne anzuneh­men. AZAV-Bildungs­gut­schei­ne ermög­li­chen eine durch die Arbeits­agen­tur geför­der­te Weiter­bil­dung. Über ihre Verga­be entschei­det die Arbeitsagentur.
  • Wir erheben kein Schulgeld.
  • Im Sinne eines praxis­ori­en­tier­ten Unter­richts und als Ausgleich zum anspruchs­vol­len Berufs­all­tag stehen bei uns regel­mä­ßig außer­un­ter­richt­li­che Veran­stal­tun­gen auf dem Programm wie zum Beispiel: 
    • Besuche berufs­re­le­van­ter Einrich­tun­gen (z.B. eines Hospi­zes oder Dialysezentrums)
    • Vorträ­ge von ExpertInnen
    • Besuche kultu­rel­ler Veran­stal­tun­gen (z.B. eines Musicals oder einer Theateraufführung)

Wie kann’s danach weitergehen?

Wer die Quali­fi­zie­rung an einer der beiden Fachschu­len für Weiter­bil­dung in der Pflege erfolg­reich abgeschlos­sen hat, kann in die zweite Klasse der anderen Fachschu­le aufge­nom­men werden (verkürz­ter Unterricht).

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Voraus­set­zun­gen

  • abgeschlos­se­ne Berufs­aus­bil­dung als Alten­pfle­ge­rIn, Gesund­heits- u. Kranken­pfle­ge­rIn, Gesund­heits- u. Kinder­kran­ken­pfle­ge­rIn, oder HeilerziehungspflegerIn
  • eine einschlä­gi­ge beruf­li­che Tätig­keit von mindes­tens zwei Jahren

Detail­lier­te Informationen

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